Schutzabklärung „Burchdörfli“ 2. Infoveranstaltung für die Eigentümer

Am 4. November hatte die 2. Infoveranstaltung für die Eigentümerinnen und Eigentümer stattgefunden. Die Denkmalpflege stellte ihr Gutachten und die Rückmeldungen der Betroffenen vor.

Die Details findet man hier als PDF: 2. Infoveranstaltung

Als nächstes tagt die Denkmalpflegkommission. Anschliessend wird der Stadtratsbeschluss bezüglich der Unterschutzsstellung vorbereitet. Im April sollte dann der Entscheid fallen.

Anschliessend werden voraussichtlich über Jahre Rekurse und juristische Verfahren bis vor Bundesgericht laufen.

Nach der Präsentation, reibt man sich verwundert die Augen. Die Diskrepanz zwischen dem was zur Siedlung im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS als Erhaltunsziel angegeben wird und was selbst die Befürworter einer Unterschutzstellung anstreben, ist riesig.

Im Bundesinventar ISOS wurde die Siedlung Burchdörfli mit dem Erhaltungsziel A aufgenommen. Das bedeutet:

„Erhalten der Substanz, alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten, störende Eingriffe beseitigen. Abbruchverbot, keine Neubauten, Detailvorschriften für Veränderungen.“

So wie es aussieht, will kein einziger der Eigentümer, die eine Unterschutzstellung befürworten eine solche Lösung. Gewünscht wird eine Beschränkung der Bauhöhe auf W2 mit möglichst vielen Freiheiten was Veränderung der Bausubstanz, der Innenräume, Dachaufbauten, Anbauten, Kleinbauten im Garten etc. anbelangt. Selbst PV-Anlagen, Veränderungen in der Fassade durch grössere Fenster, Türen und Zugängen zum Garten sollen möglich bleiben.

Man fragt sich, wozu es den Denkmalschutz dazu braucht.

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